Photovoltaik-Anlagen Einkommensteuerbefreiung
Einkommensteuerbereiung
Die politische Bühne hat in der vergangenen Woche die Nachrichtenlage bestimmt. Dazu hat beispielsweise das Bundesfinanzministerium beigetragen: Einem aktuellen BMF-Schreiben zufolge können sich Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt auf Ein- und Zweifamilienhäusern von der Einkommensteuer befreien lassen. Das Schreiben regelt ausschließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photovoltaik-Anlage und betrifft nicht die Umsatzsteuer. Und es bleibt ein Wahlrecht: Es ist weiterhin möglich, eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen.