KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442)
Aktuelles Förderprogramm:
Bis zu 10.200 Euro Zuschuss für Elektroauto-Besitzer!
Ab dem 26. September 2023
Volker Wissing hat seine Ankündigung von Ende Juni in die Tat umgesetzt: Ab dem 26. September 2023 ist das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Kraft. Dieses Programm zielt darauf ab, die Nutzung von Solaranlagen und Stromspeichern zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen.
Hier sind die Details:
Fördermöglichkeiten:
Selbstgenutzte Wohnhausbesitzer können ab diesem Zeitpunkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, sofern sie bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben. Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Ladestation: Ein Pauschalbetrag von 600 Euro oder 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit.
- Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro, kann jedoch bei bidirektionalen Gesamtsystemen auf 10.200 Euro steigen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers.
Voraussetzungen für die Förderung:
Um förderberechtigt zu sein, müssen Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher als Neukäufe tätigen und dürfen diese zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt haben. Alternativ können Sie diese Komponenten auch mieten oder auf Raten kaufen, sofern Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit Eigentümer des PV-Systems werden.
Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen, und rückwirkende Anträge für bereits begonnene Maßnahmen sind nicht möglich. Ihre Photovoltaikanlage muss mindestens 5 kWp, der Batteriespeicher mindestens 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW Leistung haben. Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage ist ebenfalls erforderlich.
Der selbst erzeugte und zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorrangig für das Aufladen Ihres Elektroautos verwendet werden. Der restliche benötigte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen.
Zudem müssen Sie bereits im Besitz eines Elektroautos sein oder zum Zeitpunkt des Antrags ein verbindlicher Nachweis für die Bestellung eines Elektroautos vorliegen.
Wer ist förderberechtigt?
Der Zuschuss gilt auch für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen. Beachten Sie, dass das PV-Gesamtsystem mindestens sechs Jahre und das Elektroauto mindestens drei Jahre zweckentsprechend genutzt werden müssen. Andernfalls kann die KfW den Zuschuss zurückfordern.
Diese Förderung erstreckt sich nicht auf Firmenwagen oder Hybrid-Fahrzeuge. Private Leasing-Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden, sind hingegen förderfähig.
Dieses Förderprogramm bietet eine attraktive Möglichkeit, die Nutzung von Solarstrom zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zu fördern und gleichzeitig die Abhängigkeit von konventionellen Stromquellen zu verringern.
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